Mausi ist tot

Veröffentlicht am 21. Januar 2012

Demo vor dem Zirkus Voyage zu Mausi

Es kam, wie es kommen musste: Die kranke Elefantendame Mausi, für deren Befreiung aus dem Zirkus Voyage viele Organisationen inkl. der Initiative für ein Wildtierverbot in Zirkussen vergeblich gekämpft haben, ist während eines Transports gestorben.

Zuvor haben Tierschutz‑ und Tierrechtsorganisationen etliche Male versucht, Amtsveterinäre davon zu überzeugen, dass Mausi sich in einem kritischen Zustand befindet und beschlagnahmt werden muss. Sogar artgerechtere Unterkünfte wurden organisiert, doch nirgendwo fanden die Tierschützer Gehör. Immer wieder bescheinigten die Veterinärämter dem Zirkus fälschlicherweise, dass mit Mausi und den anderen Tieren alles mehr oder weniger in Ordnung sei.

Wie konnte es soweit kommen?

Wie kommt es, dass Veterinärämter in Tierschutzfragen so katastrophal wenig auf die Beine stellen? Neben dem oft mangelnden Fachwissen, dem Zeitdruck und der fehlenden Courage vieler Amtsveterinäre liegt der Hauptgrund für das Versagen der Veterinärämter im System, das sich (offensichtlich politisch gewollt) im Ungleichgewicht befindet, denn Tiernutzer haben viel mehr Macht als Tierschützer:

Während Tiernutzer gegen jeden Bescheid vom Veterinäramt den Klageweg durch alle Instanzen beschreiten können, haben Tierschützer kein Klagerecht. Weil das für viele Menschen unvorstellbar ist, noch mal im Klartext: Tierschutzorganisationen haben keine Möglichkeit, Tierquäler und untätige Veterinärämter zu verklagen. Die Folgen des fehlenden Verbandsklagerechts liegen auf der Hand: Amtsveterinäre gehen in der Regel den Weg des kleinsten Widerstands und entscheiden zu Lasten der Tiere, denn wenn sie sich für die Tiere einsetzen, drohen Klagen. Wenn sie gegen das Wohl der Tiere entscheiden, passiert dagegen fast gar nichts. Tierschützer haben nämlich nur das stumpfe Schwert der Strafanzeige zur Verfügung. Damit landet der Fall bei einem mehr oder weniger motivierten und vielbeschäftigten Staatsanwalt, der zu allem Übel auch noch weisungsgebunden ist. Das Resultat: Auch die von den besten Tierschutzjuristen verfassten Strafanzeigen werden fast immer unter fadenscheinigen Argumenten eingestellt. Der Beschwerdeweg bringt nichts.

Was muss passieren?

Zunächst ist zu hoffen, dass Mausis tragischer Tod zumindest nicht völlig vergeblich war und die Einführung eines Zirkus-Wildtierverbots wenigstens beschleunigt. Denn dass selbst den großen Zirkussen die Tiere wegsterben, verdeutlicht wieder einmal, wie dringend das Verbot gebraucht wird. Im Schnitt werden Wildtiere im Zirkus nur halb so alt wie ihre Artgenossen in freier Wildbahn. Wenn Sie unsere Online-Aktion für ein Wildtierverbot noch nicht unterzeichnet haben, holen Sie das bitte nach.

Außerdem muss mindestens Waffengleichheit zwischen Tiernutzern und Tierschützern hergestellt werden. Die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechts ist daher überfällig und verfassungsmäßig geboten, zumal die vom Verfassungsrang her gleichgestellten Umweltschutzorganisationen dieses Recht bereits haben.